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Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG)
 
 
Die einzelnen Disziplinen für die Vielseitigkeitsprüfung sind:
 

1. Fährtenarbeit

Fährtenarbeit (diese Anforderungen liegen dann beginnend bei Fährten von 400 - 800 Schritten und maximal 3 Gegenständen auf der Fährte)
 

2. Unterordnung

Zur Unterordnung gehören auch hier die aus der allgemeinen Ausbildung und der BH-Prüfung bekannten Übungen Leinenführigkeit und Unbefangenheit, Freifolge, Sitzübung, zusätzlich noch je nach erreichter Prüfungsstufe bei den Vielseitigkeitsprüfungen das Ablegen in Verbindung mit Herankommen, das Bringen eines Gegenstandes auf ebener Erde und im Sprung über eine Hürde, ggf. zusätzlich über eine Kletterwand, das Voraussenden mit Hinlegen, das Ablegen unter Ablenkung, sowie die Überprüfung der Schussgleichgültigkeit.
 

3. Gehorsam in Grenzsituationen/ Schutzdienst

Die Bezeichnung “Gehorsam des Hundes in Grenzfällen” beschreibt diesen Übungs-/ Prüfungsteil mit wenigen Worten sehr treffend. Bei diesem Übungsteil wird der Hund sehr stark belastet, da er aus Reizsituationen sofort wieder zurück in das gehorsame Verhalten gerufen wird. Dies stellt hohe Anforderungen an das Triebverhalten, die Selbstsicherheit und Belastbarkeit des Hundes. Der Hund muss bei diesem Prüfungsabschnitt seine Ausgeglichenheit, Nervenstärke und Selbstbewusstsein, gepaart mit unabdingbarem Gehorsam beweisen. Nach erfolgreich absolvierter Begleithundeprüfung und VPG-Ausbildung kann sich der Hundeführer entscheiden ob er mit seinem Hund an offiziellen VPG-Prüfungen teilnehmen will.
 
 
 
 
 
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